Reclay-News – Ausgabe 3/2016
Liebe Leserinnen und Leser,
in der dritten Ausgabe unseres Newsletters in diesem Jahr möchten wir Sie über die zentralen Ergebnisse unserer diesjährigen Kundenbefragung zum Thema Servicequalität informieren. Daneben berichten wir über sogenannte „Plausibilitätsprüfungen“, welche von der Verpackungskoordinierungsstelle (VKS) durchgeführt werden. Außerdem erfahren Sie Wissenswertes zum Sammel- und Verwertungssystem RECobal in der Slowakei und über unseren neuen Online–Lizenzierungsservice activate – by Reclay für Kunden mit geringen Lizenzmengen.
Abschließend möchten wir Sie an dieser Stelle informieren, dass sich Mag. Walter Tanzer – langjähriger Geschäftsführer der Reclay Österreich und Reclay UFH GmbH - mit Wirkung zum 31. August 2016 aus dem operativen Geschäft der beiden Gesellschaften zurückgezogen hat. Er bleibt als Gesellschafter jedoch weiterhin eng mit unserem Unternehmen verbunden.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.
Herzliche Grüße
Dr. Christian Keri | Mag. Eva Maria Kassl |
Kundenumfrage:
Positive Ergebnisse
Ihre Meinung ist uns wichtig! Daher haben wir Sie kürzlich im Rahmen einer Online-Befragung um Feedback zu unserer Arbeit, der Servicequalität sowie den angebotenen Dienstleistungen gebeten. Hauptziel ist es, basierend auf Ihren Rückmeldungen Optimierungspotentiale zu identifizieren und umzusetzen.
Plausibilitätsprüfung:
Wichtige Neuerungen
Im letzten Reclay-Newsletter haben wir über die Neuerungen im Bereich der Systemteilnehmerprüfungen berichtet. Heute möchten wir Sie zum Thema Plausibilitätsprüfung informieren.
Slowakei:
System RECobal auf Erfolgskurs
Das seit dem 1. Juli 2016 tätige Sammel- und Verwertungssystem RECobal ist erfolgreich gestartet. Bereits mehr als 50 verpflichtete Unternehmen haben sich für das System als ihren Dienstleister entschieden.
activate – by Reclay:
Verpackungslizenzierung leicht gemacht
Inverkehrbringer von kleinen Mengen können jetzt ganz einfach online ihren verpackungsrechtlichen Pflichten in Österreich nachkommen. Jeder, der im Land Verpackungen in Verkehr bringt, ist gesetzlich verpflichtet, für deren Rücknahme und Entsorgung aufzukommen.