Rücknahme von Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
Wir erfüllen Ihre Rücknahme- und Verwertungspflichten.
Für Verpackungen mit schadstoffhaltigem Inhalt gelten spezielle Rücknahmepflichten. So darf beispielsweise der Transport nur von Entsorgern erfolgen, die dafür die entsprechende Genehmigung erhalten haben. Außerdem müssen die Verpackungen entsprechend ihrer Gefahrgutklasse besonders gekennzeichnet werden. Wir stehen Ihnen bei diesem sensiblen Thema gerne unterstützend zur Seite und kümmern uns darum, dass Sie alle rechtlichen Vorgaben bei der Rücknahme und Verwertung einhalten.
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen ein erfahrenes, speziell geschultes Entsorgerteam.
Eine Hotline beantwortet alle Fragen rund um „schadstoffhaltige Füllgüter".
Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgern zusammen.
Wir sorgen dafür, dass keine Verpackung als Fremdverpackung entsorgt wird.
Ihre Vorteile
- Individuelle Kundenbetreuung von branchenerfahrenen Mitarbeitern
- Passgenaue, effiziente Lösungen, die wir gemeinsam mit Ihnen entwickeln
- Vollständige Erfüllung Ihrer Entsorgungsverpflichtungen
- Hohe Qualitätsstandards und kontinuierliche Qualitätsverbesserungen
- Eine marktgerechte, nachhaltige Preisgestaltung
Vorteile für die Umwelt
- Verringerung von Umweltschäden aufgrund unsachgemäßer Entsorgung
- Ressourcenschonung dank steigender Recyclingquoten
- Eindämmung von Littering
- Rohstoffschonung mittels effizienter Gewinnung von Sekundärmaterial
- Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase